Lex Speculi Erroris

Die Lex Speculi Erroris* kenne Sie bestimmt auch. Ausformuliert lautet der Gesetzestext:

Die Wahrscheinlichkeit, beim Abfassen eines Kommentars, in dem Rechtschreib- oder Grammatikfehler in einem Artikel kritisiert werden, selbst Schreibfehler zu begehen, wächst mit dem Grad der Häme, Polemik, oder Erregung des Kommentartextes.

Dieses Gesetz macht übrigens auch für Oberstudienräte, Lektoren und universitäre Deutschprofessoren keine Ausnahmen. Die Lex steht nicht zwangsläufig im Zusammenhang mit den tatsächlichen Orthographiekenntnissen der Beteiligten, sondern sorgt als eines der Grundprinzipien des menschlichen Daseins für das Eindämmen von Hybris, das Zurechtrücken verschobener Köpfe sowie für die Rückbesinnung auf bußfertige Selbsterkenntnis**.

Fachleute diskutieren übrigens, ob sich die Lex Speculi Erroris zusätzlich zur Rechtschreibung auch auf Disziplinen wie zum Beispiel „Beschimpfen anderer Straßenverkehrsteilnehmer_Innen“ oder das „Ablästern über anderer Dres. Promotionsplagiaten“ anwenden lässt.

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*) „Gesetz des Fehlers im Spiegel“ (lat.)

**) Beachten Sie bitte auch meinen Beitrag zum heutigen Aschermittwoch. Danke.

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